Jahreshauptversammlung 2017 des Gesamtvereins

Die Fussball-,Handball- Breitensport- und Gymnastikabteilungen der DJK Schwarz-Weiss Gelsenkirchen-Süd e.V. laden alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung 2017 ein.

Termin           Freitag, 24. März 2017, 19:00 Uhr

Ort                  Philipp-Neri-Zentrum (neben der Liebfrauenkirche) Stolzestraße 3a, 45879 Gelsenkirchen

 

Tagesordnung:

01. Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit

02. a) Wahl eines Versammlungsleiters

b) Wahl eines Wahlleiters

03. Geistliches Wort und Gedenken der Verstorbenen

04. Ehrungen

05. Genehmigung der Tagesordnung / Anträge und Ergänzungen.

06. Genehmigung des Protokolls der JHV 2016

07. Bericht des Vorstandes

08. Kassenbericht 2016 und Haushaltsplan 2017

09. Bericht der Kassenprüfer

10. Bericht der Fachwarte

11. Entlastung des Vorstandes

12. Vorstandswahlen

a) 1. Vorsitzende/r;  b) 1. Geschäftsführer/in

c) 1. Kassierer/in;  d) Sportwart/in

e) Kassenprüfer/innen;  f) Ältestenrat

13. Bestätigung der Fachvorstände, der Fachwarte der Unterkassierer/innen und des geistlichen Beirats

a) Jugendleiter/in;  b) Fußball, Senioren

c) Fußball, Alte Herren;  d) Fußball, Jugend

e) Handball, Senioren;  f) Handball, Jugend/Damen

g) Gymnastik Damen;  h) Breitensport

14. Satzungsänderung:

Die Satzung soll gemäß anliegender Fassung, die sämtliche Änderungen gegenüber der aktuellen Fassung von März 1992 enthält, neu gefasst werden, insbesondere werden gemäß Hervorhebung geändert:

Vereinsregister und Sitz, § 1:

  • 1.2: „Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter Nr. VR 106 eingetragen und führt den Zusatz „e.V“.“

„Der Verein hat seinen Sitz in Gelsenkirchen, im Stadtbezirk Gelsenkirchen-Süd (Bereiche der Pfarrgemeinden Liebfrauen und Hl. Kreuz).“

Gemeinnützigkeit, zuvor in § 2.1, nun § 1.6:

„Der Verein ist selbstlosuneigennützig tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.“

Vermögensverwendung bei Auflösung, zuvor § 8.3 nun in § 7.3:

„Bei Auflösung oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt sowie nach Begleichung aller Schulden anbetrifft, an die katholischen Kirchengemeinden Pfarrei St. Augustinus zurück (§ 1.2.). Diese Kirchengemeinden haben hat das Vermögen für ihre Jugendarbeit zu verwenden.“

  1. Anträge
  2. Verschiedenes

Gelsenkirchen, den 01. März 2017

gez. Ferdi Kumlanz, 1. Vorsitzender